Wir unterrichten nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule und der Hauptschule. Ziel ist neben der Rückschulung die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben.
Die Schülerinnen und Schüler können folgende Abschlüsse erwerben.
Hauptschulabschluss ( § 38 Abs. 2 APO-S I )
Ein dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen
(Informationen darüber, für welche Schülerinnen und Schüler dieser Abschluss in Frage kommt, erhalten Sie bei der Schule Ihres Kindes oder beim Schulamt)
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 ( § 39 Abs. 1 APO-S I )
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) – ggf. in Verbindung mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ( § 40 Abs. 1 APO-S I )
Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10) ( § 25 Abs. 1 Nr. 2 AO-SF )
Außerdem bietet unsere Schule auch den Bildungsgang „Lernen“ an. Hier werden Schülerinnen und Schüler nach den Richtlinien der Förderschule „Lernen“ unterrichtet und können den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreichen.