Eduard Mörike Schule – Städtische Förderschule für Emotionale und Soziale Entwicklung

Mögliche Schulabschlüsse

Wir unterrichten nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule, der Hauptschule sowie der Förderschule Lernen. Ziel ist neben der Rückschulung die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben.

Die Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der allgemeinbindenden Schulen können folgende Abschlüsse erwerben.

Erster Schulabschluss:

Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler den Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss). Dort wird auch vermerkt, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht in der Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt. Der Erste Schulabschluss wird ohne zentrales Prüfungsverfahren erworben.

Erweiterter Erster Schulabschluss:

Der Erweiterte Erste Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A) wird nach einem Abschlussverfahren erworben.

Mittlerer Schulabschluss: 

Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird nach einem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 Typ B erworben.

Für Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs Lernen gibt es folgende Möglichkeiten eines Schulabschlusses:

Ein dem Ersten Schulabschluss (Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10)

Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10)

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